Die Gegner von Diesel-Fahrverboten in Düsseldorf haben einen Etappensieg errungen. Das Land muss vorerst nicht mit einem Zwangsgeld wegen unzureichender Befolgung der gerichtlichen Entscheidungen zum Luftreinhalteplan in Düsseldorf rechnen.
Das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf lehnte am Donnerstag einen entsprechenden Vollstreckungsantrag der Deutschen Umwelthilfe ab. Das Land sei seiner Pflicht nachgekommen, Diesel-Fahrverbote ernsthaft zu prüfen und abzuwägen, teilte das Gericht mit. Ob die Prüfung rechtlich einwandfrei gewesen sei, müsse in einem neuen Klageverfahren geklärt werden.
Die Umwelthilfe kündigte an, den Beschluss mit einer Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) anzufechten.
Die NRW-Landesregierung lehnt Dieselfahrverbote als unverhältnismäßig ab. Falls die Bezirksregierung Fahrverbote verhängen sollte, gäbe es die rechtliche Möglichkeit, das zu untersagen
. Das VG Düsseldorf hatte die Bezirksregierung bereits 2016 verpflichtet, schnellstmöglich
für die Einhaltung der Stickstoffdioxid-Grenzwerte zu sorgen. Fahrverbote für bestimmte Dieselautos seien dazu ausdrücklich erlaubt.
Das OVG Düsseldorf hatte das Urteil in weiten Teilen bestätigt aber eine Verhältnismäßigkeitsklausel eingebaut: Sollte es doch möglich sein, die Grenzwerte ohne Fahrverbote einzuhalten, sei es dem Land unbenommen, auf diese zu verzichten. Darauf berief sich das Land nun.
(VG Düsseldorf, Beschluss v. 06.09.2018, Az. 3 M 123/18)
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