Recht haben - Recht bekommen.
Wir sorgen dafür!
Anwalt für Vertragsrecht in Düsseldorf
Das Vertragsrecht ist ein Rechtsgebiet, welches sämtliche Rechtsnormen umfasst, die das Zustandekommen, also den Vertragsschluss, die Vertragsabwicklung, die Rechtswirkungen des Vertrages und Vertragsverletzungen regeln.
Von einem Vertrag spricht man immer dann, wenn mindestens zwei Willenserklärungen bezüglich eines Rechtsgeschäfts existieren. Bei den Vertragspartnern kann es sich um Privatpersonen, Unternehmen, Behörden oder auch andere Institutionen handeln.
Von Gesetzes wegen wird ein Vertrag also stets als mindestens zweiseitiges Rechtsgeschäft betrachtet. Zugleich kann man darin ebenfalls eine freiwillige Selbstverpflichtung der Vertragsparteien sehen, denn diese stimmen dem Vertragsabschluss aus freien Stücken zu und können die jeweiligen Vereinbarungen im Rahmen der Vertragsfreiheit individuell festlegen. Der deutsche Gesetzgeber gibt lediglich den rechtlichen Rahmen vor, ansonsten herrscht die sogenannte Vertragsfreiheit.
Nur in seltenen Fällen besteht ein Kontrahierungszwang (Abschlusszwang), d.h. die Rechtspflicht eines Rechtssubjekts, mit einem anderen Rechtssubjekt ein Rechtsverhältnis zu begründen, also einen Vertrag schließen zu müssen. Dieses z.B. im Bereich des Krankenversicherungsrechts oder der Kfz-Haftpflichtversicherung der Fall.
Anwalt für Vertragsrecht in Düsseldorf - Vertragsarten
Verträge sind die Grundlage für Rechtsgeschäfte jeglicher Art sind je nach Vertragsinhalt (Vertragsgegenstand) oder den beteiligten Vertragsparteien unterscheidet man verschiedene Vertragsarten.
Der häufigste Vertrag des Alltags ist der Kaufvertrag. Darüber hinaus gibt es im Privatrecht unter anderem den Arbeitsvertrag, Bauvertrag, Grundstückskaufvertrag, Kreditvertrag, Leasingvertrag, Leihvertrag, Mietvertrag, Pachtvertrag oder Versicherungsvertrag. Im öffentlichen Recht ist der öffentlich-rechtliche Vertrag die wichtigste Vertragsart. Staaten untereinander schließen Staatsverträge oder völkerrechtliche Verträge ab.